Nutzungsbedingungen der Plattform
Mit der Anmeldung und dem Erzeugen einer Internetpräsenz bei Kreakom erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreakom oHG Inhaber Stefan Pink e.K. ausdrücklich einverstanden und erkennt die folgenden Nutzungsbedingungen an. Berechtigt zur Anmeldung und Einrichtung einer Internetpräsenz sind ausschließlich volljährige, natürliche, geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen. Es ist untersagt, unter falscher Identität bei Kreakom zu handeln und den bestimmten Usernamen (Nickname) und das Passwort an Unberechtigte weiterzugeben, da dies die Grundlage zur Berechtigung der Bearbeitung der Webpräsenz ist.
Unzulässig sind Texte und Darstellungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten, insbesondere auch §§ 86, 86a, 130 StGB oder andere Strafgesetze verstoßen.
Untersagt sind ferner Texte und Darstellungen, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind, sowie für Produkte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- und Markenrechte verletzen.
Teil II: Vertragsbedingungen
Durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreakom kommt es im Rahmen der Anmeldung zum online Vertragsabschluss zwischen der Kreakom und dem Websitebetreiber. Die Vertragslaufzeit beträgt mind. 12 Monate. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit.
Teil III: Rechtsstellung von Kreakom
Kreakom stellt lediglich die elektronische Plattform mit einer 98 %igen Verfügbarkeit im Jahr zur Verfügung. Kreakom übernimmt weder eine Haftung für den Inhalt des Rechtsgeschäftes noch eine etwaige Haftung als vollmachtloser Vertreter. Bei Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Nutzungsbedingungen ist Kreakom berechtigt, den Websitebetreiber zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme an der Plattform auszuschließen.
Teil IV: Datenschutz
Alle an Kreakom übermittelten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu internen Verwaltungszwecken gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die Teilnehmer werden lediglich über die technische Weiterentwicklung der Kreakom-Produkte und Applikationen informiert. Auf Wunsch können die Daten von Kreakom gelöscht werden. Eine Änderung der Registrierdaten ist online jederzeit möglich.
Teil V: Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für Rechtsstreite zwischen Kreakom und Teilnehmern ist Trier, soweit dies rechtlich zulässig ist. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetverträge der Kreakom oHG Inhaber Stefan Pink e.K., Neuhütten, Dollbergstraße 86 (Stand: 07.2005)

§ 1 Kreakom und die Vertragspartner von Kreakom werden alle ihnen im Zusammenhang mit Verträgen und deren Ausführung bekannt gewordenen Informationen, die offensichtlich vertraulich sind, sowie wechselseitig bekannt gewordene Firmeninterna nicht an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise verwerten und dafür Sorge tragen, dass diese Verpflichtung auch von den von ihnen eingesetzten Personen oder Firmen eingehalten wird. Als Firmeninterna gelten alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nach dem erkennbaren Willen einer Vertragspartei nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind und nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

§ 2 Soweit die Gestaltung der www-Seiten , die Kreakom für den Kunden erstellt, Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießen, räumt Kreakom dem Kunden daran eine einfache Lizenz für die Zukunft, d. h. auch für die Zeit nach dem Ende dieses Vertrages, für den Eigengebrauch im Rahmen von www-Seiten ein. Soweit Kreakom darüber hinaus Software speziell für den Kunden erstellt und diese Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießt, räumt Kreakom dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an dieser Software für die Zukunft, d. h. auch für die Zeit nach dem Ende dieses Vertrages, für den Eigengebrauch gemäß dem Inhalt des jeweiligen Vertrages ein.

§ 3 Dem Kunden ist bekannt, dass die von Kreakom für ihn gestalteten www-Seiten, Shop-Systeme oder Schnittstellen zu einem Bezahlsystem durch entsprechende Gestaltung sowohl der von Kreakom in diesem Zusammenhang für den Kunden erstellten Software als auch von Kreakom verwendeter StandardSoftware dem jeweiligen Server von Kreakom angepasst sind, auf welchem die jeweilige Internet-Präsenz des Kunden gespeichert ist und deshalb auch nur auf diesem funktionieren wird.

§4 Der Kunde räumt Kreakom für die Laufzeit eines Vertrages das Recht ein, die Inhalte der Internet-Präsenz des Kunden, die auf einem Server von Kreakom gespeichert oder mit einem Online-Service von Kreakom verknüpft sind, ganz oder teilweise kostenlos zu Werbezwecken auf allen bestehenden Publikationen von Kreakom sowie im World-Wide-Web zu veröffentlichen, sofern der Kunde daran die Nutzungsrechte besitzt.

§ 5 Die dem Kunden und seinen Mitarbeitern von Kreakom erteilten Passworte dürfen ausschließlich für Internet-Leistungen von Kreakom und nicht in anderem Zusammenhang als Passwort benutzt werden. Der Kunde hat die von Kreakom zur Verfügung gestellten Passworte vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Passworten erhalten. Entsprechend weist er seine Mitarbeiter an. Sollte der Verdacht bestehen, dass Dritte von einem oder mehreren dieser Passworte Kenntnis haben, so ist dies Kreakom unverzüglich unter Nennung dieses Dritten schriftlich mitzuteilen, damit Kreakom die Sperrung des Zugangs zum Server über diese Passworte vornehmen kann. Die Kosten dafür pro Passwort ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste von Kreakom. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch eines solchen Passwortes durch Dritte entsteht.

§ 6 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Leistungen von Kreakom nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Kunde darf eine auf einem Server von Kreakom gespeicherte Internet-Präsenz, Shop-System, eine eventuell in ein solches Shop-System integrierte Schnittstelle zu einem Bezahlsystem, die Möglichkeit der Einstellung von Inhalten sowie die Integration seiner Inhalte in andere Systeme ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kreakom keinem Dritten dergestalt zur Verfügung stellen, dass dessen Inhalte auf dem Server von Kreakom gespeichert oder mit dem OnlineService von Kreakom verknüpft oder in andere Anwendung integriert oder die Schnittstelle zu dem Bezahlsystem für dessen Zahlungsabwicklungen genutzt werden. Der Kunde hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden. Der Kunde verpflichtet sich, Kreakom erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.

§ 7 Ist eine vereinbarte monatliche Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit ein 1/30 des Monatsentgeltes berechnet. Der Kunde ermächtigt Kreakom, zu entrichtende Zahlungen aufgrund dieses Vertrages bei Fälligkeit nach Rechnungsstellung zu Lasten des Kunden vom dem in der jeweils gültigen Anlage angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Kreakom berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank als Mindestverzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bei entsprechendem Nachweis wird dadurch nicht ausgeschlossen. Gegen Ansprüche von Kreakom kann der Kunde nur mit unbestrittenen, ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 8 Kreakom haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Ersatzansprüche des Kunden sind ihrer Höhe nach auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt. Dies gilt auch für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern Kreakoms. Die Haftung Kreakoms nach dem Produkthaftungsgesetz sowie deren Produzentenhaftung bleiben unberührt. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber Kreakom mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Kreakom mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Kreakom übernimmt daher Gewährleistung nur dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen. Kreakom kann zunächst durch - ggf. mehrfache - Nachbesserung gewährleisten. Schlägt diese Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Kreakom die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, hat Kreakom auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Falle ist Kreakom berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Kreakom von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Kreakom herleiten, dies jedoch nur dann, wenn Kreakom den Kunden unverzüglich von den Hinderungsgründen benachrichtigt.

§ 9 Soweit an Servern von Kreakom, auf denen Inhalte des Kunden gespeichert sind, Reparaturzeiten notwendig werden, welche vorhersehbar den Zugang von Nutzern zu diesen Dateien und Daten für mehr als vier Stunden unmöglich machen, wird Kreakom den Kunden mindestens 3 Werktage vorher per e-mail darüber unterrichten.

§ 10 Kreakom wird nur auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 11 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die vertraglichen Regelungen zur ordentlichen Kündigung unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht Kreakom neben den in den einzelnen Verträgen aufgeführten Gründen insbesondere dann zu, wenn der Kunde mit mehr als zwei monatlichen Zahlungen in Verzug ist; die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wurde, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

§ 12 Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Trier, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung dieses Vertrags ist Trier.